Von der Möglichkeit eines Wunschultraschalls anlässlich der Jahreskontrolle wird immer häufiger Gebrauch gemacht.
Meist hat es einen beruhigenden Effekt, mittels dieser Zusatzuntersuchung anlässlich der Jahreskontrolle gefahrenfrei gründlicher untersucht zu werden (keine Strahlenbelastung, keine Schmerzen).
Zusatzleistungen, welche nicht der Abklärung oder Therapie einer Krankheit direkt dienen, werden von den Krankenkassen nicht übernommen und müssen selber bezahlt werden. Sie werden deshalb separat abgerechnet und können nicht als Jahreskontrolle oder als Vorsorgeuntersuchung bezeichnet werden.
Vaginalultraschall: Fr. 80.--
Brustultraschall: 110.--
Falls Sie bei der nächsten Jahreskontrolle gleichzeitig eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung vornehmen möchten, informieren Sie die Praxisassistentin, damit wir genügend Zeit reservieren können.